AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Pharm-Ref-Consulting

GELTUNGSBEREICH.

Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Schulun­gen, Lehrgänge und Maßnahmen (im Folgenden als Kurse oder Veranstaltungen bezeichnet), die von PRC durchgeführt werden. Ausgenommen sind die kaufmännischen Schulen mit Öffentlichkeitsrecht, firmeninterne Trainings sowie jene Veranstaltungen, die vom Arbeitsmarktservice oder einer vergleichbaren Institution in Auftrag ge­geben wurden.

ANMELDUNG. Jede Anmeldung ist verbindlich. Sofern für die jeweilige Veran­staltung nichts anderes angegeben ist, sind Anmeldungen telefonisch, schrift­lich, per Fax, E-Mail, online oder persönlich bei PRC  vorzunehmen. Für Anmeldungen per Fax oder Post stehen Ihnen die entspre­chenden Formulare zur Verfügung. Um Ihre Anmeldung be­arbeiten zu können, wird um vollständige Angabe der Daten, insbesondere des Kurstitels und der Kursnummer ersucht. Die Anmeldung wird von PRC bestätigt. Eine schriftliche Anmeld­ebestätigung gilt für den Fall, dass Sie PRC die Änderung Ihrer Adres­se nicht schriftlich mitgeteilt haben, auch dann als zugegangen, wenn sie an die von Ihnen zuletzt bekannt gegebene Anschrift zugestellt wird.

TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN. Die Berechtigung zur Teilnahme an einer Ver­anstaltung setzt das Vorliegen allfällig festgelegter Qualifikationen und Alters­stufen und der gesetzlich normierten Bedingungen voraus.

KURSGEBÜHR UND SONSTIGE KOSTEN. Die Kursgebühr können Sie dem jeweils gültigen Kurskalender oder sonstigen für die betreffende Veranstaltung he­rausgegebenen Unterlagen entnehmen oder bei PRC  erfragen. Die Einzahlung der Kursgebühr ist sofort fällig, spätestens bei Kurs­beginn nachzuweisen. Für den Zugang bei Unterlassung der Mitteilung einer Adressänderung gilt die für Anmeldebestätigungen getroffene Regelung.. Sonstige Gebühren werden gegebenenfalls neben der Kursgebühr verrechnet. Bei Zah­lungsverzug verrechnen wir eine Bearbeitungsgebühr.

BESTÄTIGUNGEN. Ein Anspruch auf Ausstellung einer Kursbesuchsbestätigung besteht, nachdem der hiefür erforderliche Prozentsatz (in der Regel 90 %) der festgelegten Kursstunden besucht wurde und die Kursgebühr ein­schließlich der sonstigen Kosten bezahlt worden ist. Sofern eine Prüfung (ein Test) vorgesehen ist, besteht ein Anspruch auf Ausstellung eines Zeugnisses bzw. einer anderen Leistungsbewertung, wenn die obigen Voraussetzungen für die Ausstellung einer Teilnahmebestätigung vorliegen und die Prüfung (der Test) erfolgreich abgelegt wurde. Darüber hinaus können bestimmte Lehrgänge mit einem Diplom abgeschlossen werden, sofern obige Voraussetzungen für die Ausstellung eines Zeugnisses und eine positiv beurteilte Diplomarbeit vorliegen.

RÜCKTRITT UND STORNOGEBÜHREN. Bei der Buchung eines Kurses oder einer Veranstaltung im Fernabsatz, insbesondere telefonisch, per Fax, E-Mail oder online, steht Ihnen im Fall eines Verbrauchergeschäfts im Sinne des Konsu­mentenschutzgesetzes ein gesetzliches Rücktrittsrecht innerhalb einer Frist von 7 Werktagen (Samstag zählt nicht als Werktag) gerechnet ab dem Tag des Vertragsabschlusses zu, sofern der Kurs oder die Veranstaltung nicht vereinba­rungsgemäß bereits innerhalb dieser 7 Werktage ab Vertragsabschluss beginnt. Für die Inanspruchnahme dieses Rücktrittsrechtes werden keine Stornogebüh­ren berechnet. Die Rücktrittsfrist gilt nur dann als gewahrt, wenn die schriftli­che Rücktrittserklärung an die für die Kursanmeldung vorgesehene Anschrift innerhalb der Frist per Post nachweislich abgesendet oder an dieser Anschrift persönlich abgegeben wird.

Sofern die vorhergehende Bestimmung über das gesetzliche Rücktrittsrecht nicht zur Anwendung kommt, ist für den Rücktritt eine Stornogebühr zu bezah­len, die im Fall eines Rücktritts bis 21 Tage vor Kursbeginn 30 % der vereinbarten Kursgebühr beträgt, bei Rücktritt 3 Tage vor Kursbeginns 60 % der vereinbarten Kursgebühr und Rücktritt innerhalb von 3 Tagen vor Kursbeginn 100 % beträgt. Der Rücktritt ist erst wirksam, wenn die schriftliche per Post ab­gesendete Rücktrittserklärung bei der für die Kursanmeldung vorgesehenen An­schrift eingelangt ist oder wenn die schriftliche Rücktrittserklärung bei dieser Anschrift persönlich abgegeben wird. Die Stornogebühr ist mit Wirksamkeit der Rücktrittserklärung fällig und unabhängig von den Rücktrittsgründen und einem allfälligen Verschulden zu bezahlen.

Der Rücktritt vom Vertrag kann bei einem Auftrag für mehrere TeilnehmerIn­nen auch teilnehmerInnenbezogen (für einzelne TeilnehmerInnen) erfolgen. Die Stornogebühr ist auch dann zu bezahlen, wenn der Rücktritt nach Zugang der Anmeldebestätigung innerhalb der

Stornofrist erklärt wird, selbstverständlich aber wiederum nur dann, wenn die obige Bestimmung über das gesetzliche Rücktrittsrecht nicht gilt. Die Stornogebühr ist bei Rücktritt von Veranstaltun­gen, die sich über mehr als ein Semester erstrecken, jedenfalls von jenem Be­trag zu entrichten, der für die gesamte Dauer der Veranstaltung zu bezahlen wäre. Die Stornogebühr entfällt, wenn vom/von der TeilnehmerIn ein/e Ersatz­teilnehmerIn genannt wird, der/die den Aufnahmevoraussetzungen entspricht und die Kursgebühr bezahlt.

RÜCKTRITT DURCH PRC. Das PRC ist unbeschadet der gesetz­lichen Bestimmungen berechtigt, vom Schulungsvertrag aus wichtigem Grund zurückzutreten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die für den be­treffenden Kurs vorgesehene MindestteilnehmerInnenzahl nicht erreicht wird, der/die für den Kurs vorgesehene TrainerIn nicht zur Verfügung steht oder der Kurs aus anderen Gründen nicht (mehr) durchgeführt werden kann. In diesem Fall wird die Kursgebühr bzw. der Gutschein refundiert.

ÄNDERUNGEN DURCH PRC. PRC behält sich das Recht vor, Änderungen im inhaltlichen Bereich des Schulungsprogramms, der Anzahl der Unterrichtsstunden, der Kursgebühr, des Kursortes und der Kurstermine vorzu­nehmen, wenn sich die rechtlichen Grundlagen, auf welchen diese Vorgaben beruhen, geändert haben oder die Änderungen infolge faktischer Gegebenhei­ten, wie etwa durch den Ausfall eines Trainers/einer Trainerin oder der Notwen­digkeit, den Kursort zu wechseln, erforderlich sind.

HAFTUNG. Schadenersatzansprüche gegen das PRC, die durch leichtes Verschulden verursacht wurden, sind ausgeschlossen.

KOMPENSATIONSVERBOT. Gegen den Anspruch PRC auf Bezahlung der Kursgebühr und sonstiger Kosten ist die Aufrechnung allfälliger Gegenfor­derungen ausgeschlossen. Im Fall eines Verbrauchergeschäfts können Gegen­forderungen lediglich bei Zahlungsunfähigkeit PRC sowie dann und insoweit aufgerechnet werden, als sie im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers/der Verbraucherin stehen, gerichtlich festge­stellt oder PRC anerkannt worden sind.

DATENSCHUTZ. Persönliche Daten werden elektronisch erfasst, bearbeitet und vertraulich behandelt. Sie dienen ausschließlich internen Zwecken, außer wenn für den Kunden/die Kundin eine Weiterleitung im jeweils nötigen Umfang (z. B. für die Ausstellung von externen Prüfungszertifikaten) erforderlich ist.

Mit der Akzeptanz der AGB von PRC stimmt der Kunde/die Kundin dem Erhalt von elektronischem Informations- und Werbematerial von PRC zu. Sollte diese Zustimmung nicht gegeben sein, werden wir schriftlich benachrich­tigt (z. B. E-Mail: office@prc.co.at).

GERICHTSSTAND. Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien vereinbart.

Diese Bestimmung findet auf Verbrauchergeschäfte keine Anwendung.